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Etsy und die Kleinunternehmerregelung: Klingt verlockend – ist aber nicht immer die beste Wahl

  • Autorenbild: Johannes Riedl
    Johannes Riedl
  • vor 1 Stunde
  • 4 Min. Lesezeit

Sie eröffnen Ihren Etsy-Shop und stolpern direkt über die Frage: Kleinunternehmer oder nicht? Die meisten entscheiden sich gerade am Anfang für die Kleinunternehmerregelung – weil sie besonders einfach klingt. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, warum das auf den ersten Blick stimmt, auf den zweiten Blick aber ein teurer Irrtum sein kann.


Hinweis: Dieser Artikel ist als vereinfachter Einstieg in die Thematik gedacht und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Sachverhalte sind sehr individuell und teilweise komplex. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Etsy-Shop sollten Sie einen Steuerberater oder eine anderweitig qualifizierte Fachkraft hinzuzuziehen.


Inhalt


Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?


Kurz erklärt: Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit Sie als Unternehmer davon, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und diese ans Finanzamt abzuführen. Sie können Sie nutzen, solange:


  1. Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 22.000 € lag, und

  2. Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt.


Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer auftreten. Anstelle der Umsatzsteuer erhalten Ihre Rechnungen dafür dann den Pflichthinweis: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben"



Person erfasst Einnahmen auf einem Laptop zur Umsatzüberwachung
Die Umsatzgrenze im Blick zu behalten ist der erste Schritt – bevor das Finanzamt es tut

Der offensichtliche Vorteil: Weniger Papierkram


Das Argument, das viele Gründer für die Kleinunternehmerregelung überzeugt, ist die vereinfachte Verwaltung. Und das stimmt – zumindest auf den ersten Blick.


Als Unternehmen, welches sich für die Umsatzsteuerregelungen entscheidet (auch Regelbesteuerer genannt), müssen Sie regelmäßig die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung (kurz: UStVA) beim Finanzamt einreichen. Das ist eine Übersicht über Ihre eingenommene Umsatzsteuer und Ihre gezahlte Vorsteuer. Je nach Umsatz passiert das monatlich oder vierteljährlich.


Als Kleinunternehmer entfällt diese Pflicht komplett. Keine monatlichen Meldungen, keine Fristen, kein zusätzlicher Aufwand. Gerade wenn Sie einen Etsy-Shop nebenberuflich betreiben und Ihre Zeit knapp ist, klingt das verlockend.


Aber: Dieser Vorteil hat einen Preis. Und der ist höher, als viele denken.



Kurz erklärt: Was ist Vorsteuer überhaupt?


Bevor wir auf den entscheidenden Nachteil eingehen, kurz ein Begriff, den Sie kennen müssen:


Wenn Sie als Unternehmer etwas einkaufen, also beispielsweise Materialien, Verpackung oder Software, zahlen Sie auf diese Einkäufe Umsatzsteuer. Diese Steuer, die Sie als Unternehmer selbst gezahlt haben, nennt sich Vorsteuer.


Als regelbesteuertes Unternehmen können Sie sich diese Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie zahlen also nur die Steuer, die tatsächlich bei Ihnen als Mehrwert hängen bleibt. Daher auch der Name Mehrwertsteuer.


Als Kleinunternehmen hingegen haben Sie keinen Anspruch auf Vorsteuer. Was Sie zahlen, zahlen Sie. Punkt.



Der versteckte Nachteil: Etsy-Gebühren und das Reverse-Charge-Verfahren


Hier wird es für viele Etsy-Verkäufer unangenehm. Und dieses Thema wird zudem noch gerne übersehen.


Etsy ist ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Irland. Wenn Etsy Ihnen Gebühren berechnet, also Einstellgebühren, Transaktionsgebühren oder Werbekosten, handelt es sich um eine Leistung eines ausländischen Unternehmers an Sie als inländischen Unternehmer. In diesem Fall greift das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG).



Kurz erklärt: Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?


Normalerweise führt der Leistungserbringer, also derjenige, der eine Leistung erbringt, die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich das um: Die Steuerpflicht geht auf den Leistungsempfänger über – also auf Sie.


Das bedeutet: Sie müssen die Umsatzsteuer auf die Etsy-Gebühren selbst berechnen, ans Finanzamt melden und abführen.


Und jetzt kommt der entscheidende Punkt:

Als regelbesteuertes Unternehmen schulden Sie dem Finanzamt diese Steuer – dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen.


Unterm Strich:

Null Auswirkung auf Ihre Liquidität.


Als Kleinunternehmer schulden Sie dem Finanzamt diese Steuer ebenfalls, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Sie zahlen also dauerhaft Umsatzsteuer auf alle Etsy-Gebühren, ohne irgendeinen Ausgleich.


Damit es greifbarer wird, hier ein kurzes Rechenbeispiel:

Angenommen, Etsy berechnet Ihnen im Monat 100 € an Gebühren. Als Kleinunternehmer müssen Sie darauf 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. In diesem Fall also 19 €. Die gezahlten 19 € können Sie sich nicht zurückholen. Wenn Sie nun pro Monat 19 € beiseite legen müssen, summiert sich das über ein Jahr auf 228 €, die schlicht weg sind.


Und je mehr Sie verkaufen, desto mehr Umsatzsteuer auf diese Gebühren schulden Sie dem Finanzamt.



Etsy-Verkäufer analysiert Gebühren und Kosten auf dem Papier
 Etsy-Gebühren sind keine Kleinigkeit – als Kleinunternehmer zahlen Sie darauf Steuer ohne Ausgleich

Und das ist noch nicht alles: Vorsteuer auf Materialien und Kosten


Das Reverse-Charge-Thema ist der gravierendste Nachteil, aber nicht der einzige.

Als Kleinunternehmer entgeht Ihnen auch die Vorsteuer auf alle anderen Geschäftsausgaben:


  • Materialien und Rohmaterial für Ihre Produkte

  • Verpackungsmaterial

  • Werkzeuge, Geräte oder Software

  • Büromaterial oder Einrichtungsgegenstände für Ihren Betrieb


All diese Einkäufe enthalten Umsatzsteuer. Und als Kleinunternehmer sehen Sie dieses Geld nie wieder. Je höher Ihre Kosten, desto spürbarer wird dieser Nachteil.



Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – was lohnt sich wirklich?


Seien wir ehrlich: Der bürokratische Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist real, aber überschaubar. Eine UStVA ist kein Hexenwerk – und wer eine ordentliche Buchführung hat, erledigt sie in kurzer Zeit. Viele Buchhaltungstools wie LexOffice oder sevDesk erstellen sie sogar weitgehend automatisch.


Der finanzielle Nachteil hingegen ist handfest und dauerhaft: Sie zahlen Umsatzsteuer auf Etsy-Gebühren ohne Ausgleich, und Sie verlieren die Vorsteuer auf alle Ihre Geschäftsaufgaben. Das summiert sich – Monat für Monat, Jahr für Jahr.


Meine persönliche Einschätzung: Für die allermeisten Etsy-Verkäufer lohnt sich die Regelbesteuerung. Und zwar von Anfang an. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist gering, der finanzielle Vorteil dagegen ist real und unmittelbar spürbar.



Der Wechsel in die Regelbesteuerung ist einfacher als gedacht – und zahlt sich schnell aus

Noch mehr zum Thema Etsy und Umsatzsteuer


Die Kleinunternehmerregelung ist nur ein Baustein des großen Themas Umsatzsteuer auf Etsy. Wenn Sie verstehen möchten, wie Verkäufe nach Deutschland, in die EU oder ins Drittland steuerlich behandelt werden, empfehle ich Ihnen den Artikel Etsy und Umsatzsteuer: Was Sie als Verkäufer wirklich wissen müssen auf diesem Blog.



Danke!


Ich möchte mich herzlich für Ihre Zeit bedanken und hoffe, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, eine bessere Übersicht über die beiden Möglichkeiten zu gewinnen. Haben Sie Fragen oder eigene Erfahrungen mit der Kleinunternehmerregelung auf Etsy? Dann freue ich mich über Ihr Feedback in der anonymen Kommentarsektion. Bis bald und bleiben Sie gesund!

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