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Keine böse Überraschung mehr: Mit diesem Trick haben Sie die Umsatzsteuer stets im Griff! | Umsatzsteuernachzahlung planen

Aktualisiert: vor 6 Tagen


Hat Sie das Finanzamt schon einmal mit einer Umsatzsteuernachzahlung überrascht? Oder haben Sie manchmal das Gefühl, dass die regelmäßigen Vorauszahlungen (zu) belastend für Ihr Bankkonto sind? Mit dieser einfachen Methode passiert Ihnen das in Zukunft nicht mehr!



 

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuern überhaupt. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Liquiditätsengpässen, wenn Unternehmen nicht auf die (Nach)Zahlungen vorbereitet sind.


Mit diesem simplen Trick können Sie diese Problematik umgehen:


Trennen Sie bereits bei Zahlungseingang die Umsatzsteuer von den Einnahmen.


Wie? Ganz einfach: Durch ein kostengünstiges Bankkonto, welches nur dafür existiert, die Umsatzsteuer zu verwahren.


Ein Mann überlegt und sitzt an einem Tisch voller Geld
Damit Sie nicht immer rechnen und bangen müssen: Parken Sie die Steuern bei Zahlungseingang separat.

Mit dem 2. Konto zu mehr Planbarkeit


Wahrscheinlich nutzen Sie ein Bankkonto von dem aus alle Einnahmen, Einkäufe, Kosten und Steuern abgewickelt werden. Gerade bei vielen Transaktionen geht hier schnell der Überblick verloren, was jetzt dem Unternehmen zur Verfügung steht, und was dem Staat gehört.


Ein separates Bankkonto für die Umsatzsteuer ermöglicht Ihnen eine einfache Trennung und einen deutlich besseren Überblick!


Ein solches Bankkonto gibt es meistens bereits ab 3,50 € monatlich. Wenn Sie die Kosten des Bankkontos mit der besseren Planbarkeit und dem reduzierten Stress vergleichen, werden Sie sehen: Es ist ein absolut solides Investment. (Außerdem können Sie die Kosten von der Steuer absetzen)



Wie Sie die Trennung in der Praxis durchführen


Angenommen Ihre Kundin Martina Maier bezahlt ihre Rechnung von 1.190 € am 04. Februar. Das Geld landet sodann auf Ihrem Bankkonto und jetzt beginnt die Trennung:


Von den 1.190 € legen Sie direkt 190 € zur Seite, und zwar auf das Umsatzsteuerkonto. Dabei gilt:


Je schneller Sie sich von der vereinnahmten Umsatzsteuer trennen, desto besser.


Sie erhalten durch die Trennung zwei elementare Vorteile:


  1. Erhalten Sie mehr Transparenz auf dem Hauptkonto

  2. Können Sie dem Finanzamt eine separate Vollmacht für den Einzug der Umsatzsteuer zur Verfügung stellen


Bei der nächsten Umsatzsteuerzahlung geht dann der entsprechende Betrag direkt vom Nebenkonto weg — und Sie haben Ihre Ruhe.



Optional: Auch die Vorsteuer zurückbuchen!


Wenn Sie die Buchführung oder Aufzeichnung selbst übernehmen, also jederzeit einen Einblick in die Vorauszahlungen haben, können Sie sich auch die Vorsteuer wieder zurückbuchen!


Ein Beispiel:


Ihr Kunde Max hat die 1.190 € überwiesen, und Sie haben direkt 190 € auf das Umsatzsteuerkonto gelegt. Plötzlich bemerken Sie einen Engpass beim Arbeitsmaterial und gehen schnell zum Baumarkt. Dort kaufen Sie für 238 € inkl. Steuer ein, und bezahlen mit der normalen Firmenkreditkarte.


Da die Rechnung mit 238 € Brutto eine Umsatzsteuer von 38 € enthält, können Sie jetzt von den 119 € auf dem Umsatzsteuerkonto wieder 38 € zurückbuchen.


Das liegt daran, dass (wenn Sie tatsächlich nur zwei Buchungen im Jahr hätten) Ihre Umsatzsteuerzahllast bei 81 € liegt. Das ist die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die Sie von Max vereinnahmt haben, und der Umsatzsteuer, die Sie im Baumarkt bezahlt haben.


Da Ihr Geschäftsjahr, Quartal oder Monat hoffentlich mehr als zwei Transaktionen beinhaltet, führt die Trennung der Steuer zwar zu einem kleinen Buchhalterischen Mehraufwand, allerdings sparen Sie sich einiges an Nerven, da Sie so keine ungeplanten Zahlungen mehr befürchten müssen.



Noch mehr Konten!


Manche Banken bieten die Möglichkeit an, mehrere Unterkonten einzurichten. Genau wie bei der Umsatzsteuer können Sie somit beispielsweise auch Ihre Gehälter bei einem Zahlungseingang beiseite legen. Ferner können Sie für große Fixkostenpositionen ein Unterkonto anlegen und somit für eine noch bessere Trennung des Hauptkontos sorgen.



Fazit: Einen Liquiditätsengpass durch Planung vermeiden


Der Regensburger Steuerberater Roland Elias spricht auf seinem YouTube Kanal "Steuern mit Kopf" von Zitat: "Steuern spart, wer Steuern plant".


Und er hat recht:


Wenn Sie Ihre Steuern planen und rechtzeitig zur Seite legen, brauchen Sie keine Angst vor ungeplanten Zahlungen zu haben. Zumindest, was die Umsatzsteuer betrifft.



Danke!


Ich möchte mich an dieser Stelle für Ihre Zeit bedanken und hoffe, dieser Artikel konnte Ihnen eine neue Sichtweise aufzeigen, wie Sie keine Angst mehr vor der Umsatzsteuer haben müssen. Sie haben Fragen oder Kritik? Dann würde ich mich über Ihr Feedback freuen! Nutzen Sie hierfür gerne die anonyme Kommentarsektion. Bis bald und bleiben Sie gesund!


 

Dieser Beitrag aus der Reihe Tipps für Unternehmer zeigt, wie Sie keine Angst mehr vor unerwarteten Umsatzsteuerzahlungen haben müssen.







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